Als Asthmatiker kann Ralf Stolte aus dem Nähkästchen jahrzehntelanger Erfahrung plaudern und wertvolle Tipps geben – macht gerne einen Termin.

Liebe Freunde unserer Apotheke, liebe Bürener, wir möchten gerne wieder einmal auf die hohe Nachfrage reagieren und Euch hiermit einige Informationen und den neuesten Stand der Impf- und/oder Genesenen-Situation zukommen lassen.

Das Ganze ist SO kompliziert, dass wir es nur grob anreißen können und im Detail dann gern auf individuelle Beratung im jeweiligen Einzelfall verweisen möchten.

Im ersten Schritt erläutern wir Euch anhand einer Tabelle (Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) den jeweiligen Impfstatus und gehen im zweiten Schritt auf Sonderfälle ein. 

Unterschieden wird nach deutschem und in der EU geltendem Recht.

 

In der Tabelle zu erkennen ist die EU-Richtlinie zur Erstellung der digitalen Zertifikate mit farblichen Ergänzungen, die speziell für Deutschland gelten. 

  • grün hervorgehoben ist das erste Ereignis, welches relevant für den Impfstatus ist – die erste Impfung oder eine Genesung
  • links in gelb dargestellt alle weiteren Impfungen. Es zählt hier immer die ZULETZT stattgefundene Impfung – die dazwischenliegenden Impfungen werden vorausgesetzt
  • aus dieser Kombination aus erstem Ereignis (Impfung/Genesung) und letzt aktueller Impfung ergeben sich die angeführten Grundimmunisierungen (nach dt. Recht blau markiert) und/oder weiterführenden Boosterungen (weiß).

 

Hier nun wichtige, generelle Neuerungen im Einzelnen:

Genesenenzertifikate 

  • Ausstellung nur bei Vorlage eines PCR Tests, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist.
  • Gültigkeit des Zertifikats ab sofort nur noch 90 Tage.

Impfung mit Janssen-Impfstoff (Johnson&Johnson)

  • Eine alleinige Impfung mit Janssen gilt in Deutschland nicht mehr als Grundimmunisierung, d.h. eine einzelne Gabe reicht nicht mehr aus, um als vollständig geimpft zu gelten.
  • Um als geboostert zu gelten, müssen dementsprechend auch hier drei Impfungen vorliegen.
  • Diese Änderung bezieht sich nur auf Deutschland. Da das Portal zur Ausstellung der Zertifikate auf EU-Recht basiert, kommt es zu gewissen Diskrepanzen in der Darstellung innerhalb der App.
  • Im Zertifikat, welches wir in der Apotheke ausstellen, steht für die 1. Impfung 1/1 und suggeriert weiterhin die Gültigkeit als Einmal-Impfung. Da dies in Deutschland nicht mehr gültig ist, muss die CovPass-App den Impfstatus entsprechend ausweisen (auf diese Anpassung haben wir keinen Einfluss).
  • Dasselbe gilt für die nachfolgenden Impfungen. Bei einer zweiten Impfung nach Janssen steht im Zertifikat nun 2/1. Dies bedeutet nach EU Recht zwar eine Boosterung durch die Kombination Einmal-Impfstoff und einer zweiten Impfung. In Deutschland bedeutet dies aber “nur” die Grundimmunisierung (ohne Booster). Auch dies muss in der App umgesetzt werden.

Genesung nach vorheriger Impfung

  • ab sofort gilt auch als vollständig geimpft (kein Booster), wer nach einer ersten Impfung erkrankt. Dies gilt allerdings erst nach dem 29. Tag der Abnahme des Tests.
  • Diese Änderung gilt ebenfalls nur in Deutschland und ist somit nicht im EU-Zertifikat abzubilden. Wir stellen die 1. Impfung weiterhin als Impfung 1/2 (unvollständig geimpft) aus und geben dazu ein Genesenenzertifikat heraus. 
  • Die korrekte Darstellung dieser Konstellation (als vollständigen Impfstatus) muss wiederum in der App erfolgen. 

 

Ist das halbwegs verständlich? Wir stehen gern für Eure verständlichen Rückfragen zur Verfügung.

Euer Team der Apotheke zur Residenz.

…so haben wir die Aktion eines Nachbarortes für schön befunden und kurzerhand selbst einige „Nachahmer-Kolleginnen und -Kollegen“ zusammen getrommelt, um auch den Bürenern nach langer Zeit der Entbehrungen etwas unbeschwerten Sommerspaß in unseren beiden Freibädern zu ermöglichen.

Die auf dem Photo ersichtliche Truppe hat sich mit noch einigen im Urlaub befindlichen Gleichgesinnten quasi über Nacht ein Konzept überlegt, wie wir auch den Bürener Jugendlichen freien Eintritt in den Freibädern Büren und „Ha-Wei“ gestattet können.
Heraus gekommen ist die Befreiung der Eintrittsgelder für alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren für den gesamten Rest der Sommerferien geltend für beide Freibäder.
Wir wollen damit ein kleines Zeichen setzen – ein Zeichen des Zusammenhaltes und der generationsübergreifenden Solidarität.
Bleibt bitte achtsam.

In diesem Sinne – viel Spaß Euch allen.


 

Vl.
  • Klaus Müntefering, Steuerbüro Sperlich Partnerschaft m.b.H
  • Lars Noack, Provinzial Versicherung Geschäftsstelle Lars Noack
  • Torsten Hieke, Radhaus Büren GmbH
  • Vita Stolte, Restaurant zur Schanze
  • Ralf Stolte, Apotheke zur Residenz
  • Hendrik Stolte, Restaurant zur Schanze
  • Oguzhan Ulucay, Mister – multibrandstore for men
  • Burkhard Schwuchow, Bürgermeister der Stadt Büren
  • Jochen Meiwes, iff Meiwes GmbH Ingeneurbüro für Fahrzeugtechnik
  • Patrick Pelkmann, Volksbank Brilon, Büren und Salzkotten eG
  • Nicht anwesend:
INREMA Unternehmensberatung GmbH
Willeke Blumen Handelsges. mbH & CoKG
Joachim Klein, RSK – Renovieren Sanieren Klein e.K.

  • Als Unterstüzer hinzu kommen die Kegelclubs des Restaurants zur Schanze

Herzlichen Dank an alle überaus bereitwilligen Spender und Freunde dieses Projektes!

Liebe Bürener,
hier nun einmal ein seriöser Link zum vieldiskutierten und notwendigen Thema „farbige Masken in der Pandemie“ (Quelle:DAAB)

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Euer Team der Apotheke zur Residenz.
„..UND WO IST DA DER HAKEN?“
Hier!
Diese Haken sind wichtig für die Dichtigkeit und sorgen für deutlich mehr Sicherheit beim Tragen von FFP2-Masken.

Sie minimieren problematische, sogenannte Leckagen weitestgehend und dienen dazu, FFP2-Masken deutlich eng anliegender tragen zu können. Es gibt sie in verschiedenen Formen und Größen.
Nebenbei bemerkt beschlagen auch Brillen weniger während des Tragens der Masken 🤗

Euer Team der Apotheke zur Residenz.
SIND HIER DENN ALLE NOCH GANZ DICHT?
Ja – geprüfte FFP2-Masken sind THEORETISCH alle virendicht, wenn sie kein Ventil besitzen.
Im Besonderen haben wir aber bemerkt, dass es DEUTLICHE UNTERSCHIEDE in der Beschaffenheit des Materials der Masken gibt.
Unterschiede im Vlies entscheiden merklich darüber, ob man nun gut hindurch atmen kann oder ob die Atmung deutlich erschwert ist (Atemwiderstand).
Hinzu kommt, dass bei FFP2-Masken besonders auf die sogenannten Leckagen geachtet werden muss – das sind die undichten Stellen zwischen Maske und Gesicht 🤗

Ihr Team der Apotheke zur Residenz

Masken sind zur Zeit vor aller Munde, denn eine sog. FFP2-Maske / KN95-zertifizierte Maske ist für diese Pandemie BEI RICHTIGER ANWENDUNG ein durchaus effektives Werkzeug gegen den Virus.
Nicht allein natürlich, aber sie bietet die Möglichkeit, den Virus effektiv aus der Atemluft ihres Nutzers heraus zu filtern.

Aber wie macht die Maske das?

Dicht anliegend, wird nur durch das zuvor während des Herstellungsprozesses statisch aufgeladene Vlies der Maske geatmet, was den Virus abfiltert.

Darin bestehen allerdings nun gleich 2 Fallstricke – zum einen muss die Maske dicht anliegen, und das tut nicht jede Maske bei jedem Menschen gleich, und zum anderen darf dieses statisch aufgeladene Vließ nicht vollständig durchfeuchtet werden, um seine Filterleistung nicht großteils zu verlieren.

Das sind Themen, mit denen wir uns hunderte Male täglich in unserer Apotheke konfrontiert sehen.

Auch kommen oft Kunden zwar mit einer FFP2-Maske in die Apotheke – manche davon sind aber mit einem Ventil versehen. Dieses ist so konzipiert, dass zwar dem Anwender die Ausatmung erleichtert wird, er die Maske dort wo Maskenpflicht herrscht, aufgrund der fehlenden Filterung der Ausatemluft allerdings nicht tragen darf.
Das Ventil nämlich ist ein Einwegventil, was beim Einatmen geschlossen und beim Ausatmen vollständig geöffnet ist.

Hier nun nochmal unsere Tipps in Kürze:

 

  • Tragen Sie Masken, die Ihnen passen.
  • Tragen Sie Masken nach Möglichkeit mit einem Klip hinter dem Kopf.
  • Tragen Sie die Masken nach Möglichkeit nicht länger als 20 Min.
  • Wechseln Sie Ihre Maske regelmäßig, vor allem aber dann, wenn sie durch die Ausatemluft durchfeuchtet war – FFP2-Masken sind Einwegartikel und zum Wegwerfen nach Gebrauch bestimmt.
  • Tragen Sie Masken ohne Ventil.


Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte in unserer Apotheke, wir klären soweit es in unserer Macht steht, liebend gern auf und tragen somit zur Sicherheit von uns allen bei!

Euer Team der Apotheke zur Residenz