Liebe Freunde unserer Apotheke, liebe Bürener, wir möchten gerne wieder einmal auf die hohe Nachfrage reagieren und Euch hiermit einige Informationen und den neuesten Stand der Impf- und/oder Genesenen-Situation zukommen lassen.
Das Ganze ist SO kompliziert, dass wir es nur grob anreißen können und im Detail dann gern auf individuelle Beratung im jeweiligen Einzelfall verweisen möchten.
Im ersten Schritt erläutern wir Euch anhand einer Tabelle (Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) den jeweiligen Impfstatus und gehen im zweiten Schritt auf Sonderfälle ein.
Unterschieden wird nach deutschem und in der EU geltendem Recht.
In der Tabelle zu erkennen ist die EU-Richtlinie zur Erstellung der digitalen Zertifikate mit farblichen Ergänzungen, die speziell für Deutschland gelten.
- grün hervorgehoben ist das erste Ereignis, welches relevant für den Impfstatus ist – die erste Impfung oder eine Genesung
- links in gelb dargestellt alle weiteren Impfungen. Es zählt hier immer die ZULETZT stattgefundene Impfung – die dazwischenliegenden Impfungen werden vorausgesetzt
- aus dieser Kombination aus erstem Ereignis (Impfung/Genesung) und letzt aktueller Impfung ergeben sich die angeführten Grundimmunisierungen (nach dt. Recht blau markiert) und/oder weiterführenden Boosterungen (weiß).
Hier nun wichtige, generelle Neuerungen im Einzelnen:
Genesenenzertifikate
- Ausstellung nur bei Vorlage eines PCR Tests, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist.
- Gültigkeit des Zertifikats ab sofort nur noch 90 Tage.
Impfung mit Janssen-Impfstoff (Johnson&Johnson)
- Eine alleinige Impfung mit Janssen gilt in Deutschland nicht mehr als Grundimmunisierung, d.h. eine einzelne Gabe reicht nicht mehr aus, um als vollständig geimpft zu gelten.
- Um als geboostert zu gelten, müssen dementsprechend auch hier drei Impfungen vorliegen.
- Diese Änderung bezieht sich nur auf Deutschland. Da das Portal zur Ausstellung der Zertifikate auf EU-Recht basiert, kommt es zu gewissen Diskrepanzen in der Darstellung innerhalb der App.
- Im Zertifikat, welches wir in der Apotheke ausstellen, steht für die 1. Impfung 1/1 und suggeriert weiterhin die Gültigkeit als Einmal-Impfung. Da dies in Deutschland nicht mehr gültig ist, muss die CovPass-App den Impfstatus entsprechend ausweisen (auf diese Anpassung haben wir keinen Einfluss).
- Dasselbe gilt für die nachfolgenden Impfungen. Bei einer zweiten Impfung nach Janssen steht im Zertifikat nun 2/1. Dies bedeutet nach EU Recht zwar eine Boosterung durch die Kombination Einmal-Impfstoff und einer zweiten Impfung. In Deutschland bedeutet dies aber “nur” die Grundimmunisierung (ohne Booster). Auch dies muss in der App umgesetzt werden.
Genesung nach vorheriger Impfung
- ab sofort gilt auch als vollständig geimpft (kein Booster), wer nach einer ersten Impfung erkrankt. Dies gilt allerdings erst nach dem 29. Tag der Abnahme des Tests.
- Diese Änderung gilt ebenfalls nur in Deutschland und ist somit nicht im EU-Zertifikat abzubilden. Wir stellen die 1. Impfung weiterhin als Impfung 1/2 (unvollständig geimpft) aus und geben dazu ein Genesenenzertifikat heraus.
- Die korrekte Darstellung dieser Konstellation (als vollständigen Impfstatus) muss wiederum in der App erfolgen.
Ist das halbwegs verständlich? Wir stehen gern für Eure verständlichen Rückfragen zur Verfügung.
Euer Team der Apotheke zur Residenz.